Fragen zum Elterngeld
Die wichtigsten Antworten für Geburten ab April 2025 – kurz und verständlich. Für eure konkreten Zahlen: einfach ausrechnen.
Anspruch
Wer bekommt Elterngeld?
Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen, mit ihm in einem Haushalt leben, in Deutschland wohnen und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten. Das gilt für Angestellte, Beamte, Selbstständige, Studierende und Menschen ohne Einkommen gleichermaßen.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze?
Für Geburten ab dem 1. April 2025 gibt es kein Elterngeld, wenn das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt über 175.000 € lag – für Paare zusammen und für Alleinerziehende gleich. Für Kinder, die schon vor dem Jahr bei euch lebten, wird der Kinderfreibetrag abgezogen.
Anspruch in 2 Minuten prüfenWelches Jahr zählt für die Einkommensgrenze?
Das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt: Kommt euer Kind 2027 zur Welt, zählt das Einkommen 2026. Liegt der Steuerbescheid bei der Antragstellung noch nicht vor, reicht eine Erklärung – der Bescheid wird nachgereicht.
Bekomme ich ohne Einkommen Elterngeld?
Ja. Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte – etwa im Studium oder als Hausfrau bzw. Hausmann – bekommt den Mindestbetrag von 300 € Basiselterngeld bzw. 150 € ElterngeldPlus im Monat.
Was ist, wenn wir nicht in Bayern wohnen?
Die Höhe des Elterngeldes ist bundesweit gleich – ihr könnt also ganz normal rechnen und planen. Den fertig ausgefüllten Antrag gibt es zum Start für Bayern. Für andere Länder könnt ihr euch auf die Warteliste setzen.
Höhe
Wie wird das Elterngeld berechnet?
Aus eurem Bruttoeinkommen in den 12 Monaten vor der Geburt berechnet die Elterngeldstelle mit festen Pauschalen ein Elterngeld-Netto. Davon bekommt ihr 65 bis 67 %, bei kleinen Einkommen unter 1.000 € bis zu 100 %. Basiselterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat.
Beispielrechnungen ansehenWelche Monate zählen als Bemessungszeitraum?
Bei Angestellten und Beamten die 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Monate mit Mutterschutz, Elterngeld für ein älteres Kind oder schwangerschaftsbedingter Krankheit werden übersprungen – dann zählen entsprechend frühere Monate. Bei Selbstständigen zählt das letzte abgeschlossene Steuerjahr.
Zählen Weihnachts- und Urlaubsgeld mit?
Nein. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni zählen nicht zum Elterngeld-Einkommen. Gebt deshalb euer reguläres Monatsbrutto an.
Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?
Oft ja: Mit Steuerklasse III statt IV fällt die Lohnsteuer niedriger aus und das Elterngeld höher – bei mittleren Einkommen schnell um 100 bis 200 € im Monat. Die neue Klasse muss aber im Bemessungszeitraum überwiegend gegolten haben, also rechtzeitig (meist 7 Monate vor dem Mutterschutz) wirksam sein. Unser Rechner zeigt euch das Datum.
Was ist der Geschwisterbonus?
Lebt ein weiteres Kind unter 3 Jahren (oder zwei unter 6 Jahren) bei euch, gibt es 10 % mehr Elterngeld, mindestens 75 € im Monat. Der Bonus endet, sobald die Voraussetzung wegfällt – unser Rechner plant das monatsgenau.
Was bekommen wir bei Zwillingen?
Für jedes weitere Kind gibt es 300 € Mehrlingszuschlag im Monat (bei ElterngeldPlus 150 €). Außerdem dürfen beide Eltern länger gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.
Wird Mutterschaftsgeld angerechnet?
Ja. Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, der Zuschuss des Arbeitgebers und Bezüge im Mutterschutz werden tagesgenau angerechnet. In den ersten 8 Wochen nach der Geburt gibt es deshalb meist kaum Elterngeld – diese Monate zählen trotzdem als Basis-Monate der Mutter.
Aufteilung
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Basiselterngeld gibt es bis zum 14. Lebensmonat in voller Höhe. ElterngeldPlus ist halb so hoch, dafür doppelt so lang – aus einem Basis-Monat werden zwei Plus-Monate. Wer in Teilzeit arbeitet, bekommt mit Plus oft insgesamt mehr.
Wie viele Monate stehen uns zu?
Zusammen 12 Monate Basiselterngeld, plus 2 Partnermonate, wenn beide mindestens 2 Monate nehmen – also 14. Ein Elternteil kann höchstens 12 Monate nehmen. Alleinerziehende bekommen alle 14 Monate. Mit ElterngeldPlus verdoppelt sich die Zahl der Monate.
Dürfen wir gleichzeitig Elterngeld bekommen?
Basiselterngeld dürft ihr höchstens einen Monat gleichzeitig beziehen, und nur in den ersten 12 Lebensmonaten. Ausnahmen gelten bei Mehrlingen, Frühgeburten und Kindern mit Behinderung. ElterngeldPlus dürft ihr unbegrenzt gleichzeitig beziehen.
Was ist der Partnerschaftsbonus?
Arbeiten beide gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche, gibt es für 2 bis 4 aufeinanderfolgende Monate zusätzliches ElterngeldPlus für jeden. Alleinerziehende können den Bonus ebenfalls bekommen.
Darf ich während des Elterngeldes arbeiten?
Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt. Das Einkommen wird angerechnet: Ihr bekommt dann 65 % der Differenz zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt.
Welche Aufteilung bringt am meisten?
Das hängt von euren Einkommen, Mutterschutz-Monaten und Teilzeitplänen ab. Faustregel: Wer mehr verdient, nimmt mehr Basis-Monate. Unser Rechner prüft tausende Varianten und zeigt euch die beste – oft ein vierstelliger Betrag mehr als die klassische 12 + 2.
Beste Aufteilung findenAntrag in Bayern
Wo beantrage ich Elterngeld in Bayern?
Beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Zuständig ist die Regionalstelle eures Regierungsbezirks, z. B. ZBFS – Region Mittelfranken in Nürnberg. Wir ermitteln sie aus eurer Postleitzahl.
Wann sollten wir den Antrag stellen?
Nach der Geburt, sobald ihr die Geburtsurkunde habt. Elterngeld wird nur für die letzten 3 Lebensmonate vor dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht – wer zu spät dran ist, verliert Geld. Unser Rechner nennt euch die genaue Frist.
Welche Unterlagen brauchen wir?
Immer: die Original-Geburtsurkunde „für Elterngeld“, den letzten Steuerbescheid beider Eltern und den unterschriebenen Antrag. Dazu je nach Situation die Lohnabrechnungen der 12 Monate vor der Geburt bzw. dem Mutterschutz, Bescheinigungen über Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss, bei Selbstständigen den Steuerbescheid oder die Gewinnermittlung, bei Teilzeit eine Arbeitszeitbescheinigung und ggf. Anlagen wie EG+ oder EA. Elterngeld Storch stellt die Liste für eure Situation automatisch zusammen – mit Zeitraum, Herkunft jedes Dokuments und einer To-do-Liste mit Fristen.
Welche Fristen gibt es rund um Geburt und Elterngeld?
Mutterschaftsgeld beantragt ihr etwa 7 Wochen vor dem Termin, Elternzeit meldet ihr spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber an. Nach der Geburt: Geburtsurkunden beim Standesamt, Kind bei der Krankenversicherung anmelden, Kindergeld beantragen (6 Monate rückwirkend) und den Elterngeldantrag innerhalb der ersten 3 Lebensmonate stellen. Nach dem Bezug müsst ihr bei Teilzeit oder Partnerschaftsbonus noch Nachweise einreichen. Unsere To-do-Liste rechnet alle Termine für euch aus – auch als Kalenderdatei.
Füllt Elterngeld Storch den Antrag für mich aus?
Ja, für Bayern: Ihr gebt die Pflichtangaben einmal ein und bekommt ein versandfertiges Paket – das amtliche ZBFS-Formular vorausgefüllt mit Kind, Eltern, Bezugsmonaten, Krankenversicherung, Mutterschutz und Bankverbindung, die passenden Anlagen angekreuzt, die Unterschriftsfelder markiert und ein Anschreiben an eure Regionalstelle, das ins Fensterkuvert passt. Ihr prüft, ergänzt die Einkommens-Anlagen und unterschreibt.
Schickt Elterngeld Storch den Antrag für uns ab?
Nein – abschicken müsst ihr selbst, weil der Antrag eure Unterschrift braucht. Wir machen ihn versandfertig: ausdrucken, unterschreiben, Unterlagen aus der Checkliste dazulegen und per Post an die Regionalstelle. Alternativ übertragt ihr die Angaben in den kostenlosen Online-Antrag des ZBFS (elterngeld.bayern.de).
Müssen beide Eltern unterschreiben?
In Bayern grundsätzlich ja – auch der Elternteil, der selbst kein Elterngeld bezieht, bestätigt mit seiner Unterschrift die Kenntnisnahme. Ausnahme ist z. B. das alleinige Sorgerecht. Die Aufteilung für künftige Monate könnt ihr bis zum Ende des Bezugs noch ändern.
Steuern & Versicherung
Muss ich Elterngeld versteuern?
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf euer übriges Einkommen. Ab 410 € Elterngeld im Jahr seid ihr verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Oft kommt es zu einer Nachzahlung – unser Rechner schätzt sie für euch.
Bin ich während des Elterngeldes krankenversichert?
Gesetzlich Pflichtversicherte bleiben beitragsfrei versichert. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen weiter, können sich aber oft über den Partner familienversichern. Privat Versicherte zahlen ihre Beiträge weiter.
Bekommen wir Kindergeld zusätzlich?
Ja. Kindergeld (2026: 259 € pro Kind und Monat) gibt es unabhängig vom Elterngeld. Es wird nicht angerechnet. Den Antrag stellt ihr bei der Familienkasse.
Elterngeld Storch
Wie genau ist die Berechnung?
Wir rechnen nach dem BEEG für Geburten ab 01.04.2025 – mit den amtlichen Lohnsteuer-Programmablaufplänen, die das Gesetz für das Elterngeld-Netto vorschreibt. Unsere Testfälle stimmen auf den Cent mit dem offiziellen Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums überein. Verbindlich ist nur der Bescheid der Elterngeldstelle.
Was kostet Elterngeld Storch?
Berechnung, Anspruchsprüfung und die drei Aufteilungsmodelle sind kostenlos. Alle weiteren Funktionen – optimale Aufteilung, Szenarien, Steuer und Krankenversicherung, PDF-Bericht, versandfertiger Antrag für Bayern und der KI-Assistent – kosten zusammen einmalig 12,99 € (Einführungspreis bis 31.12.2026, danach 19,99 €). Kein Abo, keine Verlängerung, nichts zu kündigen – ihr könnt es auch für weitere Kinder nutzen.
Preise ansehenIst das ein Abo?
Nein. Ihr zahlt einmal und behaltet den Zugang dauerhaft. Es gibt keine automatische Verlängerung und nichts zu kündigen.
Wie unterscheidet ihr euch von einem Antragsservice?
Ein persönlicher Antragsservice kostet meist rund 190 bis 330 € und prüft euren Fall individuell. Elterngeld Storch rechnet, optimiert und füllt den Antrag selbst aus – einmalig 12,99 € (Einführungspreis bis 31.12.2026, danach 19,99 €). Eine persönliche Rechtsberatung ersetzen wir nicht. Kostenlose Beratung gibt es auch bei den Elterngeldstellen und vielen Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände.
Brauche ich ein Konto?
Zum Rechnen nicht. Ein Konto (per E-Mail-Link oder Google) braucht ihr zum Speichern, zum gemeinsamen Planen mit dem Partner und für den Kauf. Eure Eingaben werden übernommen.
Was passiert mit unseren Daten?
Eure Pläne und Konten liegen in der EU (Frankfurt). Fragen an den KI-Assistenten werden – nur nach eurer Einwilligung – mit den nötigen Plandaten von Anthropic in den USA verarbeitet. Die Lohnsteuerbescheinigung wird nur in eurem Browser ausgelesen und nicht hochgeladen. Steuer-ID und IBAN nutzen wir nur, um euer Antrags-PDF zu erzeugen – gespeichert werden sie nicht. Ihr könnt eure Daten jederzeit exportieren oder löschen.
Was ist mit der geplanten Elterngeld-Reform?
Der Entwurf (Stand Oktober 2026) ist noch nicht beschlossen und würde erst für Geburten ab dem 1. November 2027 gelten. Unser Rechner ist nach Geburtsdatum versioniert – sobald die Reform beschlossen ist, ergänzen wir sie.